Allzu lange hofften allzu viele, die AfD wäre nur eine vorübergehende Störung deutscher Normalität. Ab- und Ausgrenzen schien auszureichen, um mit ihr fertigzuwerden. Doch inzwischen kommt weithin Angst auf, ist der Aufstieg des Rechtspopulismus und von sich radikalisierenden Rechtsparteien doch eine europaweite Erscheinung. In der Außensicht ist die AfD eine Empörungsbewegung mit verfassungsgefährdenden Gestaltungswünschen, die es bislang ablehnt, sich ins staatstragende Parteiensystem einzufügen. Welche konkreten Politikempfehlungen lassen sich geben?
Anders als in Zweipersonenkonstellationen besteht in Sachverhalten arbeitsrechtlichen Drittbezugs Anlass, die Definition des Arbeitgeberbegriffs zu hinterfragen. Der Dritte übt neben dem Vertragsarbeitgeber Arbeitgeberfunktionen aus, sodass sich die Frage stellt, wie er unter dem Arbeitgeberbegriff erfasst werden kann. Untersucht werden das Individualarbeitsrecht, das kollektive Arbeitsrecht und das Internationale Zivilprozess- und Privatrecht. Neben der deutschen Rechtsordnung werden auch das französische, englische und US-amerikanische Recht beleuchtet.