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Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz

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Ihre Kundenmeinung hinzufügen Artikelnummer 2384585 Veröffentlicht am 01.05.2021
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Verlag Kommunal- und Schul-Verlag Bindung Taschenbuch ISNB / EAN 9783829316682 von Klaus Schmidt / Heiko Bokelmann / Markus Grötecke / Jochen Hell

Produktbeschreibung

Eigenbetriebe als rechtlich selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts sind der "Prototyp der organisatorisch und wirtschaftlich verselbständigten Anstalt".Sie sind mit eigener Wirtschaftsführung und die der Werkleitung unwiderruflich übertragene Kompetenz zur selbständigen Erledigung der "laufenden Betriebsführung" einschließlich der Vertretung nach außen ausgestattet. Eigenbetriebe haben die Pflicht zu doppelter Buch- und kaufmännischer Wirtschaftsführung.Die Eigenbetriebe bieten praktische Vorteile, wie die Festlegung eines Anschluss- und Benutzungszwangs zugunsten der Anstalt, Möglichkeit eines öffentlich-rechtlichen Tätigwerdens der Anstalt einschließlich der Erhebung von Kommunalabgaben.Der Kommentar "Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung" erläutert das Recht der Eigenbetriebe und der Anstalten des Öffentlichen Rechts anschaulich, praxisnah und kompetent.Die Kommentierung ist an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und erleichtert damit auch den ehrenamtlichen Organmitgliedern ihre Aufgabenwahrnehmung.Somit eignet sich der Titel für Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltungen, die Region Hannover, Zweckverbände, Eigengesellschaften, Eigenbetriebe, Rechnungsprüfungsämter, die überörtl. Prüfung beim Landesrechnungshof, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Kommunalaufsichtsbehörden und die kommunalen Spitzenverbände.Klaus Schmidt, Dipl. Kaufmann, Geschäftsführender Gesellschafter der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Dornbach GmbH, Heiko Bokelmann, Dipl.-Kfm., Geschäftsführender Gesellschafter der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Dornbach GmbH und Dr. jur. Jochen Hell, Rechtsanwalt, Geschäftsführender Gesellschafter der Dornbach GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, beraten Kommunen und kommunale Einrichtungen und sind ausgewiesene Kenner der Materie.


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