Unternehmerische Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
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Produktbeschreibung
<p>Unternehmerische Risiken der globalen Lieferkette minimieren</p>
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind deutsche Unternehmen erstmals gesetzlich verpflichtet, die möglichen Menschenrechtsverletzungen in ihrer globalen Lieferkette zu analysieren und bei festgestellten Risiken oder Verletzungen Abhilfe zu schaffen, was bis zum Abbruch der Geschäftsbeziehung gehen kann.
Dieser Rechtsberater erläutert, welche Unternehmen betroffen sind, welche Anforderungen sich für diese konkret aus dem LkSG ergeben - vom betrieblichen Risikomanagement bis zur jährlichen Berichterstattung an die Öffentlichkeit und die Behörden - und welche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung drohen.
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