Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand 01.07.2024, 2 Teile
Produktbeschreibung
Die aktuelle Abrechnungsgrundlage für die Behandlung von Patienten der gesetzlichen KrankenversicherungDer Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die auf der Grundlage von
87 Abs. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss nach
87 Abs. 3 SGB V vereinbarte Abrechnungsgrundlage der ärztlichen Leistungen für die Behandlung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung.Diese Ausgabe umfasst den Stand vom 01.07.2024 und beinhaltet in Band 1: Allgemeine Bestimmungen, Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen, Arztgruppenspezifische Leistungen, Arztgruppenübergreifende spezifische Leistungen, Kostenpauschalen und Leistungen, die ausschließlich im Rahmen der ambulantenspezialfachärztlichen Versorgung (ASV) berechnungsfähig sind, sowie die Anhänge 1, 3 ,4, 6 und 8. Es handelt sich hierbei um das Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen (Anhang 1), die Angaben für den zur Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand des Vertragsarztes (Anhang 3), das Verzeichnisder Leistungen, die nicht oder nicht mehr im EBM enthalten sind (Anhang 4), die Zuordnung der Leistungen der Kapitel 50 und 51 zu den Anlagen der ASV-RL (Anhang 6) und die Zuordnung der Prozeduren zu den Leistungen nach den GOP 01500 bis 01503(Anhang 8).Band 2 umfasst den Anhang 2, es handelt sich hierbei um dieZuordnung der operativen Prozeduren nach
295 SGB V (OPS)zu den Leistungen der Kapitel 31 und 36.Diese Ausgabe enthält Euro-Beträge auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Orientierungswertes.Das ist neu:Grundsätzliche Änderungen' Regelungen aufgrund des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG): Änderungen und Erweiterungen von bestehenden Regelungen zu Terminvermittlungen durch Terminservicestellen (TSS) und Hausärzte' Orientierungswert: Festlegung und Anpassung für das Jahr 2024 (11,9339 Cent)' OPS-Kodes 2024 / Anhang 2 zum EBM: Anpassung an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), Version 2024' Ambulante Operationen:· Anpassung der Bewertungen der Leistungen· Zuschläge für zusätzlichen Hygieneaufwand und Zuschläge zur Förderung der Ambulantisierung (neue Abschnitte 31.2.19 und 31.2.20)· Verlängerte Nachbeobachtung ergänzend zur postoperativen Überwachung (neuer Abschnitt 31.3.3)' AOP-Vertrag nach
115b SGB V - Erweiterung des Katalogs für ambulante Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe (AOP-Katalog)· Anlage 1: Aufnahme weiterer operativer Verfahren u. a. für die Prostatabiopsie in den Anhang 2 EBM· Anlage 2: Neue EBM-Leistungen (z. B. für Nachbeobachtung außerhalb Kapitel 31) und neuer Anhang 8 zum EBM' Hybrid-DRG-Verordnung: Übergangsregelung für prä- und postoperative LeistungenAufnahme neuer Methoden der vertragsärztlichen Versorgung (MVV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses)' Stereotaktische Radiochirurgie zur Behandlung von interventionsbedürftigen Vestibularisschwannomen und Hirnmetastasen' Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelektrode bei Menorrhagie' Matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation am Kniegelenk bei symptomatischen KnorpelschädenÄnderungen aufgrund weiterer Richtlinien-Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses' Neue Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-Richtlinie): Neuer Abschnitt 37.5' Neue Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL): Neuer Abschnitt 37.7' Neue Richtlinie zu Anforderungen an die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP-QS-RL): Neuer Abschnitt 30.3.3' Neue Richtlinie über den Personenkreis von Menschen mit Behinderung, die eine Begleitung im Krankenhaus aus medizinischen Gründen benötigen (Krankenhausbegleitungs-Richtlinie)' Richtlinie zur Kryokonservierung /Erweiterung um Ovarialgewebe
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