Vor dem Hintergrund des Handelns unter fremdem Namen untersucht der Verfasser die allgemeinen Prinzipien der Zurechnung von drittbezogenem Handeln im rechtsgeschäftlichen Bereich. Aus einer umfassenden Analyse der Vorschriften der Rechtsgeschäftslehre entwickelt er ein modifiziertes Verständnis der Willenserklärung, wonach auch die Verantwortung für die eigene Risikosphäre zu einer vertraglichen Erfüllungshaftung führen kann.