<p>Kontinuität und Wandel zeichnen die Entwicklung des Verwaltungsverfahrensrechts ebenso aus wie diesen bewährten Kommentar, der nunmehr bereits in der 11., vollständig überarbeiteten Fassung erscheint.</p>
<p>Die übersichtliche und benutzerfreundliche Gestaltung gewährleistet einen schnellen Zugriff auf die einzelnen Themenbereiche des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Dies gilt für wissenschaftliche Interessierte gleichermaßen wie für diejenigen, die das Werk in ihrer täglichen Arbeit einsetzen.</p>
<p><strong> NEU in der 11. Auflage:</strong> <br>Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016, mit dem das VwVfG um einen
35a (vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten) erweitert und durch die Ergänzungen in den
24 und 41 VwVfG auf die Anforderungen des E-Governments vorbereitet wurde.</p>
<p>Die aktuelle Rechtsprechung der nationalen Gerichte wie des EuGH ist in der Neuauflage umfassend berücksichtigt.</p>
<p>Privatdozentin <em>Dr. Ariane Berger</em>, Freie Universität Berlin, ist neu ins Autorenteam eingetreten.</p>
<p>Das Autorenteam aus Wissenschaftlern und Praktikern bietet die Gewähr für einen umfassenden Blick auf die Materie des Verwaltungsverfahrensrechts, auch unter Einschluss landesrechtlicher Besonderheiten und weiterer Regelungen wie den Informationsfreiheitsgesetzen oder dem Gesetz zur Förderung der öffentlichen Verwaltung und den sich daraus ergebenen Anforderungen bspw. an das Recht der Aktenführung und -einsicht.</p>
<p><strong>Seit mehr als 40 Jahren ein führender Kommentar zum VwVfG für Wissenschaft und Praxis.</strong></p>
<p><strong>Herausgeber:</strong> <br><em>Prof. Dr. Hans-Günter Henneke</em>, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, Berlin, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück</p>
<p><strong>Autoren:</strong> <br>Privatdozentin <em>Dr. Ariane Berger</em>, Freie Universität Berlin; <em>Prof. Dr. Hans-Günter Henneke</em>, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, Berlin, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück; <em>Dr. Enrico Peuker</em>, Akademischer Rat, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Humboldt-Universität Berlin; <em>Dr. Klaus Ritgen</em>, Referent für Verwaltungsrecht und -organisation des Deutschen Landkreistages, Berlin; <em>Prof. Dr. Matthias Ruffert</em>, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Humboldt-Universität Berlin, Richter am ThürOVG a.D., stellv. Mitglied des ThürVerfGH; Staatssekretär a.D. <em>Prof. Dr. Alexander Schink</em>, Rechtsanwalt, Bonn, Honorarprofessor an der TU Berlin und Lehrbeauftragter an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen; <em>Prof. Dr. Utz Schliesky</em>, Direktor des Schleswig-Holsteinischen Landtags und Vorstandsmitglied des Lorenz-von- Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften, Kiel.</p>
<p><strong>Zielgruppe:</strong> <br>Rechtsanwälte/Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Wissenschaft</p>
<p><strong>Rechtsgebiet:</strong> <br>Öffentliches Recht</p>
<p>Verfassungsauslegung für Staatspraxis, Wissenschaft, Rechtsprechung und Studium erstmals erschienen 1967</p>
<p>Der aktuell in der 15. Auflage erscheinende Standardkommentar bietet der staatlichen wie administrativen Praxis sowie der Wissenschaft und Rechtsprechung eine auf dem allerneuesten Stand befindliche Arbeits- und Lösungshilfe bei schwierigen Fragen der Anwendung und Auslegung des Grundgesetzes.</p>
<p>Für junge Juristen (Studierende wie Referendare) ist er eine wertvolle methodische Orientierung bei der vertiefenden Einarbeitung in das Verfassungsrecht.</p>
<p><strong>NEU in der 15. Auflage:</strong></p>
<ul>
<li>Pandemie-Recht und -Rechtsprechung</li>
<li>Finanzverfassungsrechtliche Neuregelungen zum Digitalpakt</li>
<li>Finanzverfassungsrechtliche Neuregelungen zur Reform der Grundsteuer</li>
<li>Finanzverfassungsrechtliche Neuregelungen zur Kompensation von gewerbesteuerausfällen durch COVID-19</li>
<li>Ultra-Vires-Urteil des BVerfG zu EZB und EuGH</li>
<li>BND-Auslands-Auslands-Aufklärung</li>
<li>Berliner-Mietendeckel</li>
<li>Parité-Gesetze im Landtagswahlrecht</li>
<li>Wahlrechtsreform zum Deutschen Bundestag</li>
<li>Kindergrundrecht</li>
<li>BVerfG zu Geschlechtseintrag divers </li>
<li>Parlamentarische Auskunftsrechte</li>
<li>Numerus-Clausus für Mediziner</li>
<li>Neutralitätspflicht der Regierungsmitglieder (Merkel, Seehofer)</li>
<li>Rundfunkbeitrag</li>
<li>Beamtenstreikrecht</li>
<li>NPD-Parteiverbot und -Finanzierungsausschluss</li>
<li>Fixierung in der Psychiatrie</li>
<li>Datenschutz: Recht auf Vergessen</li>
<li>Hartz IV-Sanktionenkatalog</li>
<li>Schmähkritik</li>
<li>Stiefkindadoption</li>
<li>Verbot von Kinderehen</li>
<li>Kfz-Kennzeichenerfassung</li>
<li>Richterbesoldung</li>
<li>Bestandsdatenauskunft</li>
<li>Rechtsstand 31.03.2021</li>
<li>Neue Autoren aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Artt. 7, 13 und 59)</li>
</ul>
<p><strong>Kurztext:</strong> <br>Ein Standardkommentar zur deutschen Verfassung.</p>
<p><strong>Herausgeber:</strong> <br><em>Prof. Dr. Hans Hofmann</em>, Ministerialdirektor im Bundesministerium des Innern, Honorarprofessor an der Humboldt Universität Berlin <br><em>Prof. Dr. Hans-Günter Henneke</em>, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück</p>
<p><strong>Autoren:</strong> <br>Die Autoren kommen aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Staatspraxis.</p>
<p><strong>Zielgruppe:</strong> <br>Rechtsanwälte/Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Richter, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Verfassungsrechtler, Studierende und Referendare</p>
<p><strong>Rechtsgebiet: </strong> <br>Staats- und Verfassungsrecht</p>
<p><strong>Aus den Besprechungen der Vorauflage: </strong> <br>»Das 1967 begründete und immer noch auf einen Band konzipierte Monumentalwerk hat zwischenzeitlich die Qualitätsstufe des allemal konkurrenzfähigen Standardkommentars erreicht.« <br><em>Prof. Dr. Herbert Bethge, DVBl 2019, 160 - 161</em></p>
<p>»Der Gesamteindruck ist positiv. Trotz der eingangs zitierten pädagogischen Sendung ist der »Schmidt-Bleibtreu« kein Studienkommentar, sondern ein aktueller Vollkommentar, der den Anspruch einlöst, keine tatsächlichen oder wegen Überalterung materiellen Lücken zu lassen. Alle großen Verfassungsrechtsdebatten und -entscheidungen der letzten Jahre sind eingearbeitet. Der Kommentar überzeugt auch beim Auffinden der Antworten auf Fragen des Lesers durch ein detailliertes, aber nicht zu verschachteltes Stichwortverzeichnis, vor allem aber durch das Darstellungsformat, den Randnummern das behandelte Einzelthema stichwortartig voranzustellen und dann auch dort komprimiert abzuhandeln.« <br></p>