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Beteiligung von Kommunen an der Wertschöpfung erneuerbarer Energien

41,10 €
Die zügige Durchführung von Vorhaben, wie auch der Ausbau von Windenergie, steht und fällt maßgeblich mit dem Rückhalt der Betroffenen. Der Ausgleichsanspruch nach 6 EEG 2023 hat die Akzeptanzförderung mittels finanzieller Beteiligung zum Gegenstand. Kment untersucht die finanzverfassungsrechtliche Zulässigkeit der Fortentwicklung dieser Regelung sowohl mit Blick auf den Bund als auch auf die Länder, wobei der Schwerpunkt auf Abgabepflichten und Entschädigungsregelungen liegt.
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