Die Verantwortungsübernahme des Geschäftsführers einer GmbH für das Insolvenzrisiko der Gläubiger durch die persönliche Inanspruchnahme im Regelinsolvenzverfahren.
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Die Arbeit behandelt die Frage, inwieweit das Haftungsrisiko des Geschäftsführers in der Insolvenz der GmbH zur Reduzierung des Insolvenzrisikos der ungesicherten Gläubiger dient bzw. dienen soll. Die Untersuchung zeigt auf, dass die gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Regelungen zur Risikoübernahme, insbesondere
64 GmbHG a.F. und
15a InsO, zu harmonisieren sind, damit der Geschäftsführer nur für das von ihm zu verantwortende Insolvenzrisiko der ungesicherten Gläubiger einzustehen hat.